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MedienmitteilungVeröffentlicht am 6. März 2026

Eidgenössische Volksabstimmung vom 8. März 2026 – Elektronisch abgegebene Stimmen im Kanton Basel-Stadt womöglich nicht zählbar

Bern, 06.03.2026 — Der Kanton Basel-Stadt hat die Bundeskanzlei (BK) darüber informiert, dass elektronisch abgegebene Stimmen möglicherweise nicht entschlüsselt werden können. Die BK erachtet die von Basel-Stadt angeordneten Massnahmen als geeignet, um die Integrität des Urnengangs auf dem Kantonsgebiet zu gewährleisten. Allfällige Auswirkungen dieses Vorfalls auf die eidgenössischen Vorlagen können erst nach Vorliegen der provisorischen Ergebnisse beurteilt werden.

Der Kanton Basel-Stadt hat die Bundeskanzlei am 5. März 2026 informiert, dass sich im Rahmen eines Vorbereitungsschritts gezeigt hat, dass die elektronisch abgegebenen Stimmen für die eidgenössische Volksabstimmung am 8. März 2026 möglicherweise nicht entschlüsselt und für die Auszählung bereitgestellt werden können.

Der Kanton Basel-Stadt hat entschieden, die für E-Voting zugelassenen Stimmberechtigten aufzurufen, ihre Stimme wenn möglich auf den weiteren zur Verfügung stehenden Stimmkanälen (brieflich respektive persönlich an der Urne) abzugeben. Betroffen sind gemäss Angaben der Staatskanzlei Basel-Stadt rund 10'300 Auslandschweizer Stimmberechtigte sowie 30 Stimmberechtigte mit einer Behinderung.

Die Klärung der Ursache und die Fehlerbehebung sind im Gange. Gestützt auf die vorliegenden Erkenntnisse lässt sich das Problem auf eine externe Hardware-Komponente (portables Speichermedium) des Kantons Basel-Stadt eingrenzen. Das Speichermedium enthält einen für die Entschlüsselung notwendigen Schlüssel. Das E-Voting-System und insbesondere die verschlüsselten Stimmen sind davon unberührt.

Die Bundeskanzlei nimmt die vom Kanton eingeleiteten Massnahmen zur Kenntnis und erachtet diese als geeignet, um die Integrität des Urnengangs auf dem Kantonsgebiet zu gewährleisten. Aktuell werden in 4 Kantonen Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe mit limitiertem Elektrorat auf einem von der Schweizerischen Post betriebenen System durchgeführt. Die für E-Voting zugelassenen Stimmberechtigten der Kantone Thurgau, Graubünden und St.Gallen sind von den Anordnungen im Kanton Basel-Stadt nicht betroffen. Auch das E-Voting-System der Schweizerischen Post, das von allen am Versuchsbetrieb beteiligten Kantonen eingesetzt wird, ist vom Problem in Basel-Stadt unberührt.

Für Massnahmen in anderen Kantonen oder auf Bundesebene besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Die Bundeskanzlei beobachtet die Situation in enger Absprache mit den kantonalen Behörden aktiv. Allfällige Auswirkungen der Resultate aus dem Kanton Basel-Stadt auf die Ergebnisse des eidgenössischen Urnengangs, können beurteilt werden, wenn am 8. März 2026 die provisorischen Ergebnisse zu sämtlichen Vorlagen aus allen Kantonen vorliegen.